PwC Studie: Geld wird digital, Stablecoins im Trend, Europa mit Aufholbedarf

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Soeben hat PwC die große internationale Studie PwC „CBDC Global Index 2022“ publiziert, in dem es – salopp zusammengefasst – um die Zukunft des Geldes geht. Während sich die besten Kryptowährungen aktuell wieder mal mit extremen Kursschwankungen aus dem Rennen um die alltagstauglichen Zahlungsmittel von morgen nehmen, steht schon ein Gewinner fest:

Central Bank Digital Currencies (CBDC), die digitalen Währungen der Zentralbanken, werden laut PwC in Zukunft einen festen Platz in der Finanzwelt einnehmen. Schätzungen und Analysen zufolge erwägen bereits mehr als 80 Prozent der Zentralbanken die Einführung einer digitalen Währung oder haben sie bereits etabliert. 

CBDC: Nigeria, Bahamas und China als Vorreiter

Im Bereich Retail sind international Pioniere: Die Währung „eNaira“ der Zentralbank von Nigeria (CBN), dem ersten CBDC in Afrika, und dem „Sand Dollar“, der von der Zentralbank der Bahamas seit Oktober 2020 als gesetzliches Zahlungsmittel ausgegeben wird. Damit waren die Bahamas das erste Land, das auf CBDC setzte. China folgte als erste große Volkswirtschaft im selben Jahr mit einer eigenen digitalen Zentralbankwährung, dem digitalen Yuan und befindet sich ebenfalls unter den Top drei Retail CBDC Projekten. 


Im Wholesale-Business setzt aktuell das mBridge-Projekt – eine gemeinsame Initiative der Hong Kong Monetary Authority (HKMA) und der Bank of Thailand (BoT) – Maßstäbe.

Ob diese CBDC überhaupt technisch auf einer Blockchain aufgesetzt sind, wird von Projekt zu Projekt unterschiedlich beurteilt werden. Nachdem diese digitalen Währungen nicht dezentral sind, fällt das Hauptargument eines „Distributed Ledgers“ flach.

Stablecoins: „Potenzial, die Zahlungswelt zu revolutionieren“

Im Bereich rund um Kryptobörsen sieht die PwC-Studie ganz klar Stablecoins als das Trendthema:

Im Gegensatz zu den politischen Faktoren, die die digitalen Währungen der Zentralbanken antreiben, bieten privat ausgegebene Stablecoins eine quasi halbstaatliche Option und einen Großteil des gleichen Nutzens, ohne die Aspekte einer staatlich initiierten Emission. Stablecoins vereinen alle Vorteile der digitalen Währungen, wie geringe Transaktionskosten und leichte Übertragbarkeit, sind aber durch Vermögenswerte, wie z.B. eine Fiat-Währung, besichert und schlagen so eine Brücke zwischen dem traditionellen Finanzökosystem und digitalen Technologien.

„Die Rolle von Stablecoins auf den Kryptomärkten wird wachsen, da die zunehmende Akzeptanz von Kryptowährungen eine stärkere Rolle von Stablecoins im gesamten Finanzökosystem durchsetzt“, so Johannes Edlbacher, Steuerexperte und Partner bei PwC Österreich. Und weiter: „Sie ermöglichen außerdem günstigere und schnellere Zahlungen und haben das Potenzial, die Zahlungswelt zu revolutionieren, indem sie Personen ohne Bankzugang in das Finanzsystem holen.“

Europa lässt sich Zeit

The old world ist nicht gerade vorn dabei – und zwar weder beim Thema CBDC, noch beim Thema Krypto:

Die Europäische Kommission plant, Anfang 2023 einen Gesetzentwurf für einen digitalen Euro vorzulegen, der als Rechtsgrundlage für die virtuelle Version einer Euro-Banknote bzw. -Münze dienen soll. Dabei geht es um den Zugang zu Zentralbankgeld in digitaler Form für tägliche Transaktionen, die möglichst hohe Datenschutzstandards bieten.


Während die EZB die endgültige Entscheidung über die Zukunft und Notwendigkeit des digitalen Euro aber erst treffen wird, scheinen politische EntscheidungsträgerInnen in Europa bereits überzeugt: Deutschland und Frankreich etwa drängen die EZB bereits seit letztem Jahr, den Prozess zu beschleunigen, da sie befürchten, dass die Eurozone im Vergleich zu anderen Wirtschaftszonen zurückbleiben könnte.

Auch bei Stablecoins ist man sich nicht einig: sie werden aktuell nicht als Finanzinstrumente reguliert, Anbieter benötigen tendenziell keine Autorisierung. Das kann aber wiederum auch von Staat zu Staat variieren.

Aussicht auf ein einheitliches Regelwerk bietet die „Markets in Cryptoassets Regulation“ (MiCA). Diese ist aber auch erst für 2023 geplant und wird in den EU-Mitgliedsstaaten auch erst nach einer 18-monatigen Übergangsfrist in Kraft treten.

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Sascha Bém
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